Sozialversicherung

Wir bieten Ihnen ein rundes Dienstleistungsangebot zu allen unseren Abteilungen, fragen sie unsere Berater. 2. Zweite Säule: Sozialversicherung Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD). Man sollte sich klar machen, dass man das Risiko eines Kursverlustes nur durch eine lange Ansparphase -idealerweise 20 Jahre- minimieren kann. Aktienfonds-Sparpläne sind mittlerweile bei fast allen Filialbanken und Direktbanken i.d.R. ab 50 € monatlich möglich. 1. Erste Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.

So ist man in Zeiten finanzieller Notlagen (Verlust des Arbeitsplatzes, schwere Krankheit, etc.) nicht gezwungen, seinen Aktienfonds-Sparplan vorzeitig mit eventuellem Verlust aufzulösen. Am Ende der Sparphase kann der Anleger frei über sein angespartes Vermögen verfügen. Er könnte es auf einmal ausgeben, z.B. für ein Eigenheim, dass er im Alter bewohnen möchte. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit). Der Anleger hat komplette Kontrolle über die Fonds, in welche er investiert.

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