gesetzliche Sozialversicherung

Wir bieten Ihnen ein rundes Dienstleistungsangebot zu allen unseren Abteilungen, fragen sie unsere Berater. Die gesetzliche Sozialversicherung Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt. Der Anleger hat komplette Kontrolle über die Fonds, in welche er investiert.

So ist man in Zeiten finanzieller Notlagen (Verlust des Arbeitsplatzes, schwere Krankheit, etc.) nicht gezwungen, seinen Aktienfonds-Sparplan vorzeitig mit eventuellem Verlust aufzulösen. Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge). Die eigenverantwortliche Auswahl von Fonds, die für die langfristige Zukunft einen hohen Gewinn versprechen, setzt ein gewisses Maß an Kompetenz voraus. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt. Alle Gebühren, d.h. der einmalig bei Kauf fällige Ausgabeaufschlag und die jährlich fällige Verwaltungsgebühr des Fonds (meist 1,5 - 2 %), sind im Verkaufsprospekt des Fonds einsehbar. Das Risiko von Kursverlusten, die man bei Aktienfonds oft befürchtet, wird umso geringer, je länger der Sparplan andauert. Man sollte mit einer Ansparphase von mindestens 20 Jahren rechnen, was aber im Rahmen der Altersvorsorge eine realistische Dauer ist.

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