Gemäß § 823 BGB haftet jeder für sein Tun oder Unterlassen Dritten gegenüber. Eine Begrenzung der Haftung ist nicht vorgesehen.
Dies bedeutet, jeder haftet unbegrenzt !
In einem Unternehmen geht die Haftung insofern noch darüber hinaus, dass das Unternehmen nicht nur für die „Verfehlungen“ des Inhabers haftet, sondern auch für das Verhalten der Mitarbeiter (siehe aber auch: Trainer-Haftpflicht). Nur in den wenigsten Fällen kann das Unternehmen Regress bei den Mitarbeitern fordern, und dann auch nur beschränkt (orientiert am Einkommen des jeweiligen Mitarbeiters).
In der Folge kann also ein Fehlverhalten zu hohen finanziellen Forderungen gegen das Unternehmen und seine Inhaber / Gesellschafter führen. Sofern diese das Eigenkapital des Unternehmens überschreiten, ist das Fortbestehen des Unternehmens gefährdet und Zugriffe auf das persönliche Vermögen der haftenden(geschäftsführenden) Gesellschafter, Inhaber oder Vorstände können zudem die persönliche Lebensplanung gefährden.
Um dieses zu vermeiden, haben wir das Securafit-Haftpflicht-Konzept erstellt, welches genau den Bedürfnissen von Sportstudios, Fitness-Centern und Sonnenstudios etc. entspricht. Hierzu gehören verschiedene Deckungsalternativen, die automatische Mitversicherung von Saunen, Solarien, Fettabscheidern für den Gastronomiebereich und vieles mehr.
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